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   VGH Bayern, 04.12.2018 - 5 C 18.2372   

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VGH Bayern, 04.12.2018 - 5 C 18.2372 (https://dejure.org/2018,42418)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.12.2018 - 5 C 18.2372 (https://dejure.org/2018,42418)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - 5 C 18.2372 (https://dejure.org/2018,42418)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Identität eines Einbürgerungsbewerbers

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 10
    Somalia, Einbürgerung, Täuschung über Identität, Identitätsnachweis, Zweifel an der Identität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Einbürgerung; Ablehnung des Antrag eines somalischen Staatsangehörigen auf Einbürgerung aufgrund fehlender Klärung der Identität bei unterschiedlichen verwendeten ...

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Einbürgerung; Ablehnung des Antrag eines somalischen Staatsangehörigen auf Einbürgerung aufgrund fehlender Klärung der Identität bei unterschiedlichen verwendeten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10

    Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2018 - 5 C 18.2372
    Es besteht ein erhebliches staatliches Interesse daran zu verhindern, dass ein- und dieselbe Person im Rechtsverkehr mit mehreren unterschiedlichen Identitäten und amtlichen Ausweispapieren auftreten kann (BayVGH, B.v. 13.11.2014 - 5 ZB 14.1356 - juris Rn. 9; BVerwG, U.v. 1.9.2011 - 5 C 27.10 - BVerwGE 140, 311 = juris Rn. 11 f.).

    Dem wird lediglich durch Erleichterungen bei der Beweisführung, nicht aber durch einen generellen Verzicht auf die Identitätsfeststellung Rechnung getragen (BVerwG, U.v. 1.9.2011 - 5 C 27.10 - juris Rn. 16).

    Hingegen nimmt die Richtigkeit der in den Bescheiden festgehaltenen Personalien als bloße Vorfrage nicht an der Tatbestandswirkung teil (BVerwG, U.v. 1.9.2011 - 5 C 27.10 - BVerwGE 140, 311 = juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 13.11.2014 - 5 ZB 14.1356

    Einbürgerung; ungeklärte Identität

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2018 - 5 C 18.2372
    Es besteht ein erhebliches staatliches Interesse daran zu verhindern, dass ein- und dieselbe Person im Rechtsverkehr mit mehreren unterschiedlichen Identitäten und amtlichen Ausweispapieren auftreten kann (BayVGH, B.v. 13.11.2014 - 5 ZB 14.1356 - juris Rn. 9; BVerwG, U.v. 1.9.2011 - 5 C 27.10 - BVerwGE 140, 311 = juris Rn. 11 f.).

    Ist die Identität des Einbürgerungsbewerbers nicht geklärt, geht dies nach allgemeinen Beweislastgrundsätzen zu dessen Lasten (BayVGH, B.v. 13.11.2014 - 5 ZB 14.1356 - juris Rn. 7; BVerwG, U.v. 27.7.2006 - 5 C 3.05 - BVerwGE 126, 283; OVG NW, U.v. 10.12.2015 - 19 A 2132/12 - juris Rn. 59).

  • BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 3.05

    Beweisnotstand; Deutsche Volksliste der Ukraine; Einbürgerung;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2018 - 5 C 18.2372
    Ist die Identität des Einbürgerungsbewerbers nicht geklärt, geht dies nach allgemeinen Beweislastgrundsätzen zu dessen Lasten (BayVGH, B.v. 13.11.2014 - 5 ZB 14.1356 - juris Rn. 7; BVerwG, U.v. 27.7.2006 - 5 C 3.05 - BVerwGE 126, 283; OVG NW, U.v. 10.12.2015 - 19 A 2132/12 - juris Rn. 59).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - 19 A 2132/12

    Anerkennung eines Ausländers als Asylberechtigten hinsichtlich des Irak;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2018 - 5 C 18.2372
    Ist die Identität des Einbürgerungsbewerbers nicht geklärt, geht dies nach allgemeinen Beweislastgrundsätzen zu dessen Lasten (BayVGH, B.v. 13.11.2014 - 5 ZB 14.1356 - juris Rn. 7; BVerwG, U.v. 27.7.2006 - 5 C 3.05 - BVerwGE 126, 283; OVG NW, U.v. 10.12.2015 - 19 A 2132/12 - juris Rn. 59).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - 19 E 728/17

    Ausschluss der Identifikation eines Reiseausweises für Flüchtlinge durch die in

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2018 - 5 C 18.2372
    Hingegen bestehen ernsthafte und aufklärungsbedürftige Zweifel an der Identität, solange geeignete Identitätsdokumente seines Herkunftsstaates fehlen oder wenn er gefälschte Urkunden vorlegt (OVG NW, B.v. 13.9.2018 - 19 E 728/17 - juris Rn. 5).
  • BGH, 25.08.2021 - XII ZB 442/18

    Feststehen der Identität des Anzunehmenden für den Ausspruch einer Annahme als

    Den tatsächlichen Schwierigkeiten, die sich für diesen Personenkreis insbesondere bei der Beschaffung von geeigneten Identitätsdokumenten aus dem Heimatstaat ergeben, kann das Gericht durch deren Berücksichtigung bei der Mitwirkungspflicht und durch Erleichterungen bei der Beweisführung Rechnung tragen, nicht aber durch einen generellen Verzicht auf die Identitätsprüfung (vgl. BVerwG FamRZ 2012, 226 Rn. 16; BayVGH Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 5 C 18.2372 - juris Rn. 9 f., jeweils zum Identitätsnachweis im Einbürgerungsverfahren).
  • VG Mainz, 25.03.2022 - 4 K 476/21

    Einbürgerung (nur) bei geklärter Identität und Staatsangehörigkeit

    Unter diesen Umständen sind die vorgelegten somalischen Urkunden lediglich dazu geeignet, Anhaltspunkte zur Identität des Klägers und Indizien für die Klärung des Sachverhalts zu geben (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 5 C 18.2372 -, juris Rn. 10).
  • OLG Oldenburg, 30.01.2020 - 12 W 63/19

    Änderung eines Eintrages in einem Geburtenbuch; Wirksamkeit einer

    Sie allein reichen daher zur Klärung der Identität der Beteiligten nicht aus (vgl. VGH München, Beschl. v. 04.12.2018, Az. 5 C 18.2372, juris RN 10; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur rechtlichen Lage von somalischen Staatsbürgern in Deutschland, BT-Drs. 19/4022 vom 27.08.2018, Seite 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2019 - 3 L 94/19

    Versagung des Einbürgerungsanspruches wegen fehlender Identitätsklärung und

    Zum anderen gibt es darüber hinaus keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass diese Personalien die wahre Identität des Klägers wiedergeben (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018, a. a. O. Rn. 11).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass es nach den allgemeinen Beweislastgrundsätzen zu Lasten des Einbürgerungsbewerbers geht, wenn es ihm letztlich nicht gelingt, den erforderlichen Identitätsnachweis zu führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 2011, a. a. O., Rn. 25; BayVGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 5 C 18.2372 -, juris Rn. 9 [m. w. N.]; OVG NRW, Beschluss vom 21. September 2018 - 19 E 729/17 -, juris Rn. 3).

  • VG München, 05.10.2023 - M 27 K 21.1416

    Einbürgerung, Identitätsklärung, Somalischer Staatsangehöriger, Angabe von

    Es ist im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden, ob die Identität des Einbürgerungsbewerbers auf der Grundlage der persönlichen Angaben des Betroffenen und der gegebenenfalls vorgelegten Dokumente als geklärt angesehen werden kann (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 4.12.2018 - 5 C 18.2372 - juris Rn. 10).

    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass der Kläger gegenüber den italienischen Behörden eine abweichende Identität angegeben hat (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 4.12.2018 a.a.O. Rn. 11).

  • VG Regensburg, 21.04.2021 - RO 9 K 20.76

    Änderung der Angaben über Familienstand im Melderegister

    Dokumente und Bestätigungen der somalischen Botschaft werden in der Regel nur auf Grundlage der Angaben der betreffenden Antragsteller ausgestellt (OLG Oldenburg, B.v. 30.1.2020 - 12 W 63/19; BayVGH, B.v. 4.12.2018 - 5 C 18.2372; OLG Dresden, B.v. 27.3.2018 - 3 W 1165/17; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur rechtlichen Lage von somalischen Staatsbürgern in Deutschland, BT-Drs. 19/4022 vom 27.8.2018, S. 3 und 9).
  • VG Würzburg, 14.12.2021 - W 7 K 21.1583

    Kostentscheidung im Anerkenntnisurteil - Anspruch auf Einbürgerung

    Insoweit hätte der Kläger in seine Überlegungen einbeziehen müssen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die dem Erfordernis der geklärten Identität nach § 10 Abs. 1 Satz 1 und § 8 Abs. 1 StAG zugrundeliegenden sicherheitsrechtlichen Belange und das grundrechtlich geschützte Recht des Einbürgerungsbewerbers, eine Klärung seiner Identität bewirken zu können, im Rahmen einer gestuften Prüfung zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen sind (BVerwG, U.v. 23.9.2020 - 1 C 36.19 - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 4.12.2018 - 5 C 18.2372 - juris Rn. 9; OVG NRW, B.v. 11.3.2021 - 19 E 561/20, NVwZ-RR 2021, 645).

    Auch nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs werden Dokumente und Bestätigungen der somalischen Botschaft zumeist nicht für die Klärung der Identität von Einbürgerungsbewerbern anerkannt, da sie in der Regel nur auf Grundlage von deren Angaben ausgestellt werden, weshalb solche Dokumente nur als Indizien gewertet werden können und im Einzelfalle zu entscheiden ist, ob die Identität auf der Grundlage der persönlichen Angaben des Betroffenen hinreichend geklärt ist (BayVGH, B.v. 4.12.2018 - 5 C 18.2372 - juris Rn. 10 f.).

  • VGH Hessen, 19.03.2020 - 5 A 268/18

    Einbürgerung

    Sind solche Dokumente oder verlässliche Auskünfte über amtliche Register nicht zu erlangen, ist im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden, ob die Identität und Staatsbürgerschaft auf der Grundlage der persönlichen Angaben des Betroffenen und gegebenenfalls sonstiger Erkenntnisquellen als geklärt angesehen werden kann (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 5 C 18.2372 -, Juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 22.01.2024 - 5 ZB 23.2184

    Verpflichtungsklage auf Einbürgerung, Klärung der Identität und

    Hingegen bestehen ernsthafte und aufklärungsbedürftige Zweifel an der Identität u.a. dann, wenn geeignete Identitätsdokumente seines Herkunftsstaates fehlen (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2018 - 5 C 18.2372 - juris Rn. 9).
  • VG Köln, 13.02.2019 - 10 K 10130/17
    Ist die Identität des Einbürgerungsbewerbers - wie im vorliegenden Fall - nicht geklärt, geht dies nach allgemeinen Beweislastgrundsätzen zu dessen Lasten, vgl. OVG NRW, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 19 A 2132/12 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4. Dezember 2018 - 5 C 18.2372 -und vom 13. November 2014 - 5 ZB 14.1356 -, alle juris.
  • VG Köln, 11.12.2019 - 10 K 4011/18
  • VG Regensburg, 27.09.2023 - RN 9 K 22.1630

    Passbeschaffung, Ausländerbehörde, Zumutbarkeit, Bevollmächtigter,

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